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Ihr Wegweiser zum Transportschein

Die richtige Hilfe.
Die passenden Unterlagen.

Eine Krankenfahrt soll Ihnen den Alltag erleichtern. Hier erfahren Sie, was Sie vorab mit Ihrer Praxis und Ihrer Krankenkasse klären – und worauf wir bei Ihrer Fahrt achten.

Für geplante Krankenfahrten gesetzlich Versicherter mit Taxi oder Mietwagen. Die medizinische Entscheidung trifft Ihre behandelnde Praxis.

Gezielt erklärt · 3:09 Min.

Den Transportschein verstehen

Muster 4, das passende Beförderungsmittel und die Angaben Ihrer Arztpraxis.

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Mit deutschen Untertiteln · Start und Tempo bestimmen Sie.

Zum Mitlesen

Sie möchten verstehen, was auf Ihrem Transportschein stehen muss? In diesem Themenfilm schauen wir uns das Formular gemeinsam an. Wir zeigen Ihnen die wichtigsten Stellen und erklären, welche Angaben Ihre Arztpraxis prüft. So können Sie gezielt nachfragen, wenn etwas unklar ist. Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse die Fahrt bezahlen soll, sprechen Sie vor der geplanten Fahrt mit Ihrem Hausarzt oder Ihrer behandelnden Praxis. Die Praxis prüft, ob die Krankenfahrt medizinisch notwendig ist und die Voraussetzungen für eine Verordnung erfüllt sind. Das Formular dafür heißt „Verordnung einer Krankenbeförderung“, auch bekannt als Muster vier. Im Alltag sagen viele einfach: Transportschein. Wichtig ist: Einen Transportschein bekommen Sie nicht automatisch für jeden Arztbesuch. Die medizinische Notwendigkeit und der Behandlungsanlass sind entscheidend. Ausgefüllt wird das Formular von Ihrer Praxis. Sie müssen also nicht selbst herausfinden, welches Kreuz wohin gehört. Es hilft aber, die Angaben gemeinsam durchzugehen. Zuerst die persönlichen Daten: Stimmen Ihr Name, Ihre Krankenkasse und die Angaben zur Versicherung? Ist das Ausstellungsdatum richtig? Dann die Frage nach Hin- und Rückfahrt. Wenn Sie beide Wege benötigen, sagen Sie das Ihrer Praxis. Sie prüft jeden Weg einzeln und berücksichtigt auf der Verordnung, was medizinisch notwendig ist. Als Nächstes geht es um den Anlass. Werden Sie stationär im Krankenhaus aufgenommen? Oder fahren Sie zu einer ambulanten Behandlung? Diese Unterscheidung ist wichtig, auch wenn beide Termine im selben Krankenhaus stattfinden. Prüfen Sie außerdem das Behandlungsdatum und das Ziel. Bei regelmäßigen Fahrten müssen auch der Zeitraum und die Häufigkeit zur vorgesehenen Behandlung passen. Besonders wichtig ist das Beförderungsmittel. Für eine Fahrt mit uns muss eine Krankenfahrt mit Taxi oder Mietwagen medizinisch geeignet sein. Wenn Sie während der Fahrt in Ihrem Rollstuhl sitzen bleiben, gehört auch die entsprechende Angabe für den Rollstuhl auf die Verordnung. Der Begriff „Mietwagen“ meint hier ein Fahrzeug mit Fahrer. Sie sollen also kein Auto selbst anmieten. Ein Krankentransportwagen ist etwas anderes. Er wird benötigt, wenn beispielsweise medizinisch-fachliche Betreuung oder eine besondere medizinische Ausstattung erforderlich ist. Auch ein Rettungswagen hat eine andere Aufgabe. Wir bieten keine medizinische Betreuung während der Fahrt an. Deshalb muss die Praxis das Beförderungsmittel auswählen, das zu Ihrem tatsächlichen Bedarf passt. Zum Schluss gehören Arztstempel und Unterschrift dazu. Falls etwas fehlt oder versehentlich falsch angekreuzt wurde, lassen Sie es bitte von Ihrer Praxis prüfen und berichtigen. Ändern Sie selbst nichts auf dem Formular. So vermeiden Sie unnötige Rückfragen vor der Fahrt und bei der späteren Abrechnung.

Ansehen. Antippen. Verstehen.

Ihr Transportschein.
Direkt am Muster erklärt.

So sieht die „Verordnung einer Krankenbeförderung“ wirklich aus. Die blauen Nummern erklären die Felder. Vier konkrete Beispiele zeigen, welche Kreuze zusammengehören.

Blankomuster ohne Beispielkreuze.

Originalvordruck · Muster 4Vorderseite · Formularstand 7/2020
Unverändertes leeres Muster 4: oben persönliche Angaben und Fahrtrichtung, mittig Beförderungsgrund und Behandlungstage, unten Beförderungsart und ärztliche Bestätigung. Die sechs nummerierten Bereiche werden daneben erklärt.
Leeres Originalmuster der KVBW, direkt aus der veröffentlichten Vorlage entnommen. Blaue Kreuze und Nummern sind unsere Erklärhilfen. Keine Patientendaten, kein ausfüllbarer oder gültiger Transportschein.
Offizielle Vorlage ansehen (PDF, neuer Tab) ↗

Ein konkreter Beispielfall

Gehend · mit Pflegegrad

Eine Person mit Pflegegrad 3 und dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung benötigt eine ambulante Behandlung. Kurze Wege sind zu Fuß möglich; die Praxis hält Taxi/Mietwagen für medizinisch notwendig.

In diesem Beispiel: 1b · keine vorherige Kassengenehmigung

Taxi/Mietwagen ist markiert, Rollstuhl bleibt frei. Pflegegrad 1–2 oder Pflegegrad 3 ohne dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung ergeben nicht automatisch denselben Fall.

Ein konkreter Beispielfall

Rollstuhl · mit Pflegegrad

Eine Person mit Pflegegrad 3 und dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung benötigt eine ambulante Behandlung. Die Praxis hält Taxi/Mietwagen mit Beförderung im Rollstuhl für medizinisch notwendig.

In diesem Beispiel: 1b · keine vorherige Kassengenehmigung

Taxi/Mietwagen und zusätzlich Rollstuhl sind markiert. Auch bei Pflegegrad 4 oder 5 kann diese Genehmigungsausnahme gelten; der tatsächliche Beförderungsbedarf wird weiterhin ärztlich beurteilt.

Ein konkreter Beispielfall

Gehend · ohne Pflegegrad

Eine Person ohne Pflegegrad und ohne Merkzeichen aG, Bl oder H muss regelmäßig zur Dialyse. Sie kann kurze Wege gehen; die Praxis hält Taxi/Mietwagen zur Behandlung für medizinisch notwendig.

In diesem Beispiel: 1d · vor der Fahrt genehmigen lassen

Taxi/Mietwagen ist markiert, Rollstuhl bleibt frei. Die Dialyse ist hier der Beförderungsgrund. Ohne Pflegegrad ist nicht jeder Arztbesuch mit Muster 4 verordnungsfähig.

Ein konkreter Beispielfall

Rollstuhl · ohne Pflegegrad

Eine Person ohne Pflegegrad und ohne Merkzeichen aG, Bl oder H muss regelmäßig zur Dialyse. Die Praxis hält Taxi/Mietwagen mit Beförderung im Rollstuhl für medizinisch notwendig.

In diesem Beispiel: 1d · vor der Fahrt genehmigen lassen

Taxi/Mietwagen und Rollstuhl sind markiert. Ein Rollstuhl allein befreit nicht von der Genehmigung. Ein nachgewiesenes Merkzeichen aG, Bl oder H würde eine andere Einordnung ermöglichen.

Was bedeutet diese Stelle?

1

Person & Ausstellungsdatum

Name und Krankenkasse müssen stimmen. Die Praxis stellt die Verordnung für geplante Fahrten vor Fahrtantritt aus. Ein früheres Ausstellungsdatum ist erlaubt. Zuzahlungsfrei ist man nicht automatisch durch einen Pflegegrad.

2

Hinfahrt & Rückfahrt

Die Praxis prüft die medizinische Notwendigkeit für beide Wege einzeln. Sind Hin- und Rückfahrt notwendig, gehören beide Kreuze hierhin. Bei unterschiedlichen Beförderungsmitteln können getrennte Verordnungen nötig sein.

3

Grund & Genehmigung

Unter 1b stehen bestimmte genehmigungsfreie ambulante Fahrten. Unter 1d stehen zum Beispiel genehmigungspflichtige Dialysefahrten. Welches Feld passt, hängt vom vollständigen Fall ab – nicht allein von Rollstuhl oder Pflegegrad.

4

Behandlungstag & Ziel

Die Praxis trägt Behandlungstag oder Beginn, Häufigkeit und Ende einer Fahrtenserie sowie die geeignete Behandlungsstätte ein. Verordnung und gegebenenfalls Genehmigung müssen zu den geplanten Terminen passen.

5

Taxi/Mietwagen & Rollstuhl

Für unsere Krankenfahrten muss Taxi/Mietwagen medizinisch geeignet sein. Erfolgt die Beförderung im Rollstuhl, kommt das Kreuz bei „Rollstuhl“ hinzu. Ein Rollator allein bedeutet keine Rollstuhlbeförderung. Liegend-, Tragestuhl- und KTW-Fahrten bieten wir nicht an.

6

Stempel & Unterschrift

Die ausstellende Praxis bestätigt die Papierverordnung mit Arztstempel und Unterschrift. Notwendige Begründungen gehören unter Punkt 4. Persönliche Angaben, Behandlungstage und die ärztliche Bestätigung bleiben in unseren Beispielen bewusst leer.

Vier Beispiele – keine Regel für jeden Fall.

Alle gezeigten Fahrten setzen eine ärztlich festgestellte medizinische Notwendigkeit voraus. Pflegegrad, Merkzeichen, Behandlung und Beförderungsbedarf werden gemeinsam beurteilt. Genehmigungsfreiheit ist keine Zuzahlungsbefreiung. Für gehende Fahrgäste mit Transportschein gelten bei uns zusätzlich verfügbare Kapazität und mindestens 5 km Straßenstrecke.

Muster 4 im Detail

Im vergrößerten Formular können Sie seitlich und nach unten scrollen.

Nicht nur der Pflegegrad entscheidet

Muss die Kasse
vorher zustimmen?

Die folgenden Fälle helfen bei der Orientierung. Eine notwendige Verordnung bleibt auch bei genehmigungsfreien Fahrten erforderlich; eine automatische Kostenzusage ist diese Übersicht nicht.

Ambulant · Taxi/Mietwagen

Ohne extra
Genehmigung

  • Pflegegrad 4 oder 5.
  • Pflegegrad 3 und eine dauerhafte Beeinträchtigung der Mobilität.
  • Schwerbehindertenausweis mit aG, Bl oder H.

Die medizinische Notwendigkeit der Fahrt und des Beförderungsmittels muss trotzdem vorliegen. Für KTW gelten andere Regeln.

Wiederkehrende Behandlung

Kasse vorher
einbeziehen

Bei Dialyse, onkologischer Strahlentherapie und bestimmten parenteralen Krebstherapien ist in der Regel eine vorherige Genehmigung nötig, sofern keine Genehmigungsfreiheit durch Pflegegrad oder Merkzeichen greift.

Auch eine vergleichbar schwere Mobilitätseinschränkung ohne passenden Nachweis kann bei längerer Behandlung ein Ausnahmefall sein – mit Genehmigung der Kasse.

Stationäre Behandlung

Andere Regeln
für Klinikfahrten

Medizinisch notwendige Fahrten zur voll- oder teilstationären Krankenhausbehandlung benötigen grundsätzlich keine vorherige Genehmigung.

Vor- und nachstationäre Behandlungen sowie stationär ersetzende ambulante Operationen haben eigene Voraussetzungen. Nicht jeder ambulante Kliniktermin gehört dazu.

Kein Pflegegrad oder Pflegegrad 1–2?

Das bedeutet weder automatisch „Selbstzahler“ noch automatisch „Genehmigung einholen und alles ist bezahlt“. Behandlung, Mobilität und mögliche Ausnahmen sind entscheidend. Lassen Sie Ihren Fall von Praxis und Krankenkasse einordnen.

Grundlagen: KBV: Krankenbeförderung ↗ · § 60 SGB V ↗

Erst klären. Dann losfahren.

Vor Ihrem Termin
gut vorbereitet.

Kontaktieren Sie uns gern schon während der Vorbereitung. Fehlende Unterlagen sprechen wir gemeinsam an, bevor die Fahrt verbindlich vereinbart wird.

  1. 01

    Verordnung besorgen

    Bei geplanten Fahrten vor Fahrtantritt. Sie darf bereits vor dem Fahrtag ausgestellt sein; das Ausstellungsdatum muss nicht mit dem Fahrtag übereinstimmen.

  2. 02

    Genehmigung klären

    Falls erforderlich: rechtzeitig bei der Krankenkasse beantragen und vor der Fahrt erhalten. Achten Sie auf Zeitraum, Strecke, Beförderungsart und Hin- beziehungsweise Rückfahrt.

  3. 03

    Fahrt abstimmen

    Unterlagen, Abholort, Termin und Unterstützung mit uns besprechen. Die Abholzeit bestätigt unser Büro nach Prüfung der Strecke und Ihres Unterstützungsbedarfs.

Nicht auf eine nachträgliche Ausstellung verlassen.

Die Richtlinie lässt eine nachträgliche Verordnung nur in Ausnahmefällen, insbesondere bei Notfällen, zu. Das ist keine Grundlage für die Planung unserer vorbestellten Fahrten. Fehlt der Schein, sprechen Sie bitte vorab mit Praxis, Kasse und unserem Büro.

Krankentransport-Richtlinie, § 2 und § 9 ↗

Ihre kurze Merkliste

Vor der Fahrt bereithalten.

  • Verordnung für die geplante Fahrt
  • Falls nötig: passende Genehmigung
  • Falls vorhanden: Zuzahlungsbefreiung
  • Termin, Adressen und Rückfahrt

Bitte keine medizinischen Unterlagen im Online-Freitext übermitteln. Den Umgang mit Ihren Unterlagen stimmen wir persönlich ab.

Wenn Ihre Situation anders ist

Weitere Fälle.
Klare nächste Schritte.

Wir helfen Ihnen beim Organisieren. Über Verordnung und Erstattung entscheiden die zuständige Praxis und der Kostenträger.

Reha oder Kur: Brauche ich Muster 4?+

Für Fahrten zu Rehabilitationsmaßnahmen ist nach der Krankentransport-Richtlinie keine solche Verordnung auszustellen. Klären Sie die An- und Abreise vorab mit Ihrer Krankenkasse beziehungsweise dem zuständigen Reha-Träger. Anschließend besprechen wir Ihre Fahrt.

Arbeitsunfall oder BG-Fall?+

Hier kann die Berufsgenossenschaft oder ein anderer Unfallversicherungsträger zuständig sein. Wählen Sie in unserer Fahrtanfrage „Berufsgenossenschaft (BG-Fall)“. Benötigte Nachweise und Kostenübernahme klären wir gesondert; die GKV-Übersicht oben ist dafür keine Zusage.

Pflegestufe 2 schon vor 2017?+

Für Personen, die bis zum 31. Dezember 2016 in Pflegestufe 2 und seit dem 1. Januar 2017 mindestens in Pflegegrad 3 eingestuft sind, gibt es eine gesetzliche Übergangsregel. Lassen Sie diese mit Ihren vorhandenen Bescheiden von Praxis und Krankenkasse prüfen.

Was gilt bei tagesstationärer Behandlung?+

Das ist ein eigener Fall und nicht dasselbe wie teilstationäre Behandlung. Für Fahrkosten gelten besondere Voraussetzungen. Bitte klären Sie die Fahrt mit dem behandelnden Krankenhaus und Ihrer Krankenkasse, bevor Sie mit einer Erstattung rechnen.

Ein Termin oder die Beförderungsart ändert sich?+

Informieren Sie unser Büro möglichst früh. Lassen Sie zusätzlich prüfen, ob Verordnung und Genehmigung noch passen. Änderungen an medizinischen Angaben nimmt die ausstellende Praxis vor, nicht der Fahrgast. Lassen Sie die Korrektur mit Arztstempel, erneuter ärztlicher Unterschrift und Datum daneben bestätigen.

Genehmigungsfrei heißt auch zuzahlungsfrei?+

Nein. Eine gesetzliche Zuzahlung kann unabhängig von der Genehmigungspflicht anfallen. Wenn Ihre Krankenkasse Sie davon befreit hat, halten Sie den gültigen Nachweis bereit. Den für Ihre Fahrt geltenden Betrag klären wir vorab. Zuzahlung und Befreiung mit Rechenbeispielen →

Kann ich als gehender Fahrgast mitfahren?+

Bei verfügbarer Kapazität ja. Gehende Fahrgäste mit Krankentransportschein befördern wir nicht auf Straßenstrecken unter 5 km. Das ist unsere betriebliche Annahmebedingung, keine allgemeine Vorgabe der Krankenkassen. Für Rollstuhlfahrten, Privat- und BG-Fahrten gilt diese Kombination nicht.

Wir finden den nächsten Schritt.

Noch eine Frage
zu Ihrer Fahrt?

Sie müssen nicht jedes Kästchen allein verstehen. Sprechen wir über Ihren Weg und die Unterlagen, die noch fehlen.

Offizielle Informationen zum Nachlesen

Redaktionell geprüft am 21. September 2026. Diese Orientierung ersetzt keine Prüfung Ihres Einzelfalls durch Praxis und Kostenträger. Betriebsbezogene Annahmebedingungen sind separat erläutert.

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